Erhöhung der GOT

An unsere Kunden,

unsere Praxis rechnet die tierärztlichen Leistungen nach dem einfachen GOT-Satz ab. Mit der Neuauflage der gesetzlichen Abrechnungsvorschrift erhöhen sich die Gebühren der einzelnen Leistungen, sodass die Tierarztrechnungen ab dem 22.11.22 spürbar teurer werden.

Es ist mir ein Anliegen, dass Sie als Kunden darüber informiert sind, dass die Umsetzung dieser Novellierung per Gesetz für alle TierärztInnen verpflichtend ist und ohne Übergangsfrist ab dem festgelegten Datum gilt. Eine Unterschreitung der GOT wird mit Bußgeldern bestraft. Wir empfinden diese Erhöhung vom Zeitpunkt her schwierig, da uns allen Inflation, Energiekrise, noch ne Krise, Krise Krise Krise und dann noch Weihnachten finanziell zu schaffen machen. Bedenken Sie aber bitte in Ihrer Wut / Unzufriedenheit, dass die Novellierung der GOT seit mehreren Jahren in der „Gesetzespipeline“ bearbeitet wurde, zu einer Zeit, als noch nicht so viele Krisen auf uns einprasselten.

Wir, und damit sind besonders unsere TFAs gemeint, sind nicht verantwortlich für die erhöhten Preise und nicht die richtige Zielscheibe für Unmut und Beschuldigungen. Bitte vergessen Sie nicht, dass auch wir, das Team in der Tierarztpraxis, all die Krisen dieser Zeit stemmen muss. Das haben wir bisher so gut geschafft, weil wir liebevoll, aufmerksam, respektvoll und unterstützend -untereinander und mit Euch als Kunden- zusammen gehalten haben.

Wir haben nie aufgegeben und immer versucht die Strukturen den überraschenden Gegebenheiten im Sinne der Tiere und Euch, als BesitzerInnen, anzupassen. Und auch, wenn das Fell immer dünner und die Erschöpfung immer sichtbarer wird, wollen wir auch die nächste Herausforderung stemmen.

Zusammen. Respect and Peace.