Berliner Hunderegister

Was sollen Hundebesitzer jetzt beachten?

Liebe Kunden,

ohne große Vorankündigung, quasi aus dem Nichts, gilt seit dem 01. Januar 2022 die Registierungspflicht aller Berliner Hunde im sogenannten Hunderegister.

Sie sind verwirrt? Ja, das waren wir auch und nein, mit diesem Register ist weder die (ebenso gesetzlich vorgeschriebene) Anmeldung beim Finanzamt noch die (kostenlose!) Registerierung bei Tasso, findefix usw gemeint.

Der Zweck dieses zentralen Registers sei die „Durchführung des Hundegesetzes, der Identifizierung von Hunden, der Feststellung der Halterin oder des Halters eines Hundes sowie bei herrenlosen Hunden der Ermittlung der letzten Halterin oder des letzten Halters, der Durchführung der Aufgaben des Hundesteuergesetzes vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 539) in der jeweils geltenden Fassung, der Durchführung des Tierschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung sowie der Gewinnung statistischer Erkenntnisse über die nach Rasse oder Kreuzung oder Gefährlichkeit aufgeschlüsselte Anzahl der in Berlin gehaltenen Hunde.“

Klicken Sie *hier für die FAQs* oder *hier für die LogIn-Seite* , dann werden Sie weitergeleitet und können sich weiter belesen – kurz und frei zusammengefasst:

  • Kosten der Registrierung zw. 17,50 und 26,50€
  • Registrierungspflicht gilt ab Anschaffung des Tieres
  • Übergangszeit bis 1. Juli 2022 für Hunde, die man schon vor 2022 hatte

Eine schnelle Informationssuche per Internetsuchmaschine Ihrer Wahl schadet jedoch auch nicht, mittlerweile gibt es ein paar Artikel in größeren Berliner Tageszeitungen, sowie das Aufbegehren via online-Petitionen gegen das o.g. Zentralregister.

Ob und in welchem Umfang das Hunderegister also Bestand haben wird, wird sich zeigen.

In diesem Sinne – informieren Sie sich und nutzen ggf. Ihre Stimme 😉

Das Team der Tierarztpraxis Hinter der Mühle