Das neue Berliner Hundegesetz

hund-an-leineDas Berliner Hundegesetz wurde noveliert und mit Hilfe der Bevölkerung unter Anhörung der verschiedenen Interessensgruppen neu gestaltet. Seit dem 22. Juli 2016 gelten für Berliner Hunde und ihre Halter folgende neue Regeln:

Generelle Leinenpflicht im öffentlichen Raum

  • Unabhängig von ihrer Größe sollen Hunde nun generell an der Leine geführt werden.
  • Freilauf ist demnach nur noch in offiziell gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten und Hundeplätzen möglich.
  • Neu ist auch, dass die einzelnen Bezirke einfacher Gebiete zu Hundeauslaufgebieten erklären können, gleichzeitig aber auch das Mitführen von Hunde in bestimmten Gebieten komplett untersagen können.

Sachkundenachweis – Ausnahme von der Leinenpflicht

  • Steuerzahlende Hundehalter, die einen sogenannten Sachkundenachweis erworben haben, dürfen ihre Hunde freilaufen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass sie mindestens 3 Jahre ihren Hund ohne gefährliche Zwischenfälle gehalten haben und die theoretische bzw. praktische Abschlussprüfung erfolgreich absolviert haben.

Kotbeutelpflicht zusätzlich zur Kotbeseitigungspflicht

  • Die Pflicht zur Beseitigung von Hundekot galt bereits in den vergangenen Jahren, die Durchsetzung ist jedoch schwierig, da Verstößeschwer nachzuweisen sind. Seit Juli diesen Jahres ist nun bereits ein Bußgeld fällig, wenn bei einer Kontrolle kein Kotbeutel mitgeführt wird.

Rasseliste gefährlicher Hunde weiter gekürzt

  • Während bisher 10 gefährliche Hunderassen gelistet waren, soll Anfang 2017 eine separate Rechtsverordnung in Kraft treten, die nur noch 4 Rassen nämlich Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und TosaInu und deren Mischlinge als gefährlich definiert.
  • Erfreulich ist auch, dass gefährliche Hunde voraussichtlich ab 01.01.2017 über einen Wesenstest als nicht mehr gefährlich eingestuft und somit leichter vermittelt werden können.

zentrales Register für alle Berliner Hunde

  • Ab voraussichtlich 01.01.2019 soll jeder Hund mit Halter in Berlin in einem zentralen Register erfasst werden. Dies gilt momentan nur für  sogenannte Listenhunde oder Hunde, die durch Bissvorfälle auffällig wurden. Unabhängig davon bleibt die Chippflicht für alle Berliner Hunde weiterhin bestehen.

Dogwalker aufgepasst!

  • Ab voraussichtlich 01.01.2017 ist das gewerbsmäßige Ausführen von mehr ≥ 4 Hunden genehmigungspflichtig und nur noch mit entsprechender Sachkunde und Eignung möglich. Störungen, Belästigungen und Verstöße durch große Hundegruppen, dieteilweise aus bis zu 20 Tieren bestehen, sollen in Zukunft verhindert werden.

 

Link Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – Überblick über Hundeauslaufgebiete:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/forsten/hundeauslauf/