Der EU-Heimtierausweis

Blau oder Gelb – das ist hier die Frage. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem gelben Impfausweis und dem blauen Heimtierausweis? Wann brauche ich überhaupt einen Heimtierausweis? Und warum kostet er Gebühren, im Gegensatz zum Impfpass?

Der Heimtierausweis ist ein Dokument, das laut einer EU-Verordnung für Hunde, Katzen und Frettchen mitgeführt werden muss, wenn das Tier die Landesgrenzen innerhalb der EU passiert.  Ziel der Verordnung war es, das Durcheinander der Bestimmungen der einzelnen EU-Länder  anzugleichen und damit die Gefahr einzudämmen, dass Tierseuchen, insbesondere Tollwut, über die Landesgrenzen hinaus verbreitet werden. Für Kaninchen, Nager und Reptilien ist ein solcher Ausweis nicht erforderlich, da von diesen Tierarten keine Tollwutgefahr ausgeht.

Der Heimtierausweis ist bei Auslandsreisen notwendig

  • Der Heimtierausweis ist immer dann notwendig, wenn Tierhalter mit Ihrem Haustier außerhalb von Deutschland innerhalb der EU oder weltweit verreisen möchten.
  • Der Ausweis ist nach einem einheitlichen Muster so gestaltet, dass er eindeutig einem Tier zugeordnet werden kann, d.h. jeder Ausweis ist mit einer zentral vergebenen Nummer – ähnlich einer Personalausweis­num­mer – versehen.
  • Der Ausweis kann nur vom Tierarzt oder einer anderen befugten Instanz ausgestellt werden und darf nur an Tiere ausgegeben werden, die durch einen Mikrochip unverwechselbar ge­kennzeichnet sind.
  • Für die Kennzeichnung der Tiere sind genormte Mikrochips vorgeschrieben, die mit den üblichen Le­se­geräten ausgelesen werden können. Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden.
  • Durch diese Besonderheiten fallen für die Ausstellung dieses Dokumentes Gebüh­ren an, die vom Tierhalter getragen werden müssen.

Einreisebestimmungen innerhalb Europas

  • Grundsätzlich gilt für jeden Grenzübertritt mit Hund, Katze und Frettchen, dass ein vollständig ausgefüllter Heimtierausweis mit einer gültigen Tollwutimpfung vorliegen muss.
  • Welpen können frühstens ab einem Alter von 3 Monaten gegen Tollwut geimpft werden!
  • Die Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübergang erfolgt sein, damit das geimpfte Tier aus­reichend Zeit hatte, einen Impfschutz aufzubauen. Und sie darf nicht länger zurückliegen, als vom Impfstoffhersteller angegeben. Diese holprige Formulierung beruht auf der Tatsache, dass die meisten Tollwutimpfstoffe inzwischen bis zu drei Jahren Impfschutz bieten. Wie gut die Grenzbeamten je­doch über die verlängerten Impfintervalle unterrichtet sind und Tier und Besitzer komplikationslos pas­sieren lassen, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Auf der sicheren Seite ist man jedoch immer, wenn das Tier regelmäßig und lückenlos durchgeimpft ist.
  • Auch in Schweden, Großbritannien, Irland und anderen Inselstaaten gelten nun keine Einreisesonderegelungen in Bezug auf die Tollwutimpfungen mehr. Jedoch ist unbedingt zu beachten, dass in manchen Ländern eine Entwurmung vor Grenzübertritt Pflicht ist und dass einige Hunderassen nicht eingeführt werden dürfen. Ebenso gelten verschiedene Bestimmungen für die Einfuhr von Welpen unter 3 Monaten.

Eine vollständige, aktuelle Zusammenstellung zum EU-Heimtierausweis sowie zu den Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder gibt es unter folgendem Link:  Pets on Tour

Und was ist der gelbe Impfausweis nun wert?

  • Der gelbe, national gültige Impfausweis dokumentiert lediglich den Zeitpunkt und den Umfang der durchgeführten Impfun­gen. Er wird bei der ersten Impfung kostenlos vom Tierarzt bzw. bei sehr jungen Welpen ggf. vom Züchter ausgestellt.
  • Er ist völlig ausreichend für Tiere, die sich nur in Deutschland aufhalten und nicht ins Ausland reisen.
  • Gegen eine Gebühr können die Angaben aber auch jederzeit vom Tierarzt aus dem gelben Ausweis in einen blauen Heimtierausweis übertragen werden, sofern das Tier mit einem genormten Mi­kro­chip gekennzeichnet ist.